vdpRechtsmonitoring
Das vdpRechtsmonitoring ermöglicht es Banken, die kontinuierliche Beobachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Grundpfandrechten nachzuweisen, wie von der Aufsicht gefordert. Die Mitglieder des RT Grundpfandrechte erstellen zweimal jährlich Berichte über die aktuellen Rechtsentwicklungen bei Grundpfandrechten in ihren Rechtsordnungen. Die Datenbank vdpGrundpfandrechte dient dabei zur Feststellung des Kreises der beobachteten Rechtsmaterien.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Banken
Gemäß CRR müssen Banken die rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Grundpfandrechten, die sie eigenkapitalmindernd in Ansatz bringen wollen, feststellen und durch anlassbezogene Prüfung fortwährend sicherstellen. Dazu muss die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich beobachtet und der Nachweis darüber erbracht werden.
Um diesen Anforderungen der CRR zu genügen, wird im Rahmen des vdpRechtsmonitoring geprüft, ob eine Gesetzesänderung oder eine neue Rechtsprechung in einem der ausgewählten Länder
- es erforderlich macht, bestehende Immobilienfinanzierungen zu überprüfen,
- bei zukünftigen Finanzierungen besonders beachtet werden sollte und/oder
- weiteren Recherchebedarf auslöst.
Länderberichte
Die vdpExpertise bietet zweimal jährlich Länderberichte zur kontinuierlichen Beobachtung der Rechtsentwicklung von Grundpfandrechten für mehr als 35 Rechtsordnungen an. Diese werden von Mitgliedern des RT Grundpfandrechte in Zusammenarbeit mit der Center of Legal Competence – Forschung & Consulting GmbH erstellt.
Das vdpRechtsmonitoring baut auf den Ergebnissen der Datenbank vdpGrundpfandrechte auf und bietet eine – den Anforderungen der CRR genügende – Beobachtung der Rechtsentwicklung von Grundpfandrechten an.
Ausgewählte Länder
Gegenwärtig erfasst das vdpRechtsmonitoring mehr als 35 Länder, darunter die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese Regionen sind für die Geschäftsfelder der Mitgliedsbanken des vdp besonders wichtig.
Besonderes Augenmerk wird daher auf die Berichte zu Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, England und Wales, Schottland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie außerhalb Europas auf Japan und New York gelegt.
Abbildung: Kartografische Übersicht der beobachteten Länder im vdpRechtsmonitoring
Ihr Nutzen
- Erfüllung aufsichtsrechtlich geforderter Überprüfung von Grundpfandrechtsänderungen.
- Umfangreiche geografische Abdeckung von mehr als 35 Ländern.
- Konsistenz zu Ergebnissen des Runden Tisches Grundpfandrechte.
Kontakt für weitere Informationen
Sofern Sie Fragen zum vdpRechtsmonitoring haben oder sich vertieft darüber informieren möchten, stehen wir Ihnen unter vdpRechtsmonitoring@vdpExpertise.de gern zur Verfügung.
vdpExpertise GmbH, Georgenstraße 22, 10117 Berlin, Tel. 030 206 229 249